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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17   

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https://dejure.org/2018,18652
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17 (https://dejure.org/2018,18652)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2018 - 4 A 2069/17 (https://dejure.org/2018,18652)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17 (https://dejure.org/2018,18652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Nichtigkeit des SchfHwG mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Nichtigkeit des SchfHwG mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 A 2069/17
    Die Antragsschrift verhält sich lediglich zu der - im Übrigen bereits vom BVerwG, vgl. Urteil vom 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367 = juris, Rn. 28 ff., entschiedenen - Frage, ob das SchfHwG mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes nichtig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2024 - 2 A 163/24
    Ob dies hier allein daraus folgen könnte, dass sie einen Antrag gestellt haben, ablehnend z. B. BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, DVBl 2002, 345 = juris 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 1 A 137/15 -, juris Rn. 8, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 5 LA 10/19 -, juris Rn. 3, oder daraus, dass der Beigeladene im Zulassungsverfahren seine Rechte im Zulassungsverfahren nur anwaltlich vertreten (§ 67 Abs. 4 VwGO) wahrnehmen kann, vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17-, juris Rn. 5, kann hier offenbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18

    Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts

    Es entsprach der Billigkeit, soweit hierüber noch zu entscheiden ist, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in beiden Instanzen nicht für erstattungsfähig zu erklären, weil diese sich nicht anwaltlich vertreten am Zulassungsverfahren beteiligt haben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018, - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5, sowie auch erstinstanzlich keinen Antrag gestellt und sich deshalb auch dort keinem Kostenrisiko ausgesetzt haben (§ 154 Abs. 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

    Der Senat lässt offen, ob es im Zulassungsverfahren grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der einen Antrag gestellt hat, für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser nach § 67 Abs. 4 VwGO seine Rechte nur anwaltlich vertreten wahrnehmen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 A 2069/17 - juris Rn. 5) oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Beigeladene auch im Fall der Antragstellung kein Kostenrisiko eingeht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.03.2021 - 5 LA 295/20 - juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

    Der Senat lässt offen, ob es im Zulassungsverfahren grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der einen Antrag gestellt hat, für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser nach § 67 Abs. 4 VwGO seine Rechte nur anwaltlich vertreten wahrnehmen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2018 - 4 A 2069/17 - juris Rn. 5) oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Beigeladene auch im Fall der Antragstellung kein Kostenrisiko eingeht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.03.2021 - 5 LA 295/20 - juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • OVG Thüringen, 20.05.2020 - 3 ZKO 394/19

    Die Ungültigkeit der Kommunalwahl bewirkende Verletzung der Wahlvorschriften;

    Auch wenn der Beigeladene im Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich kein Kostenrisiko eingegangen ist, da er keinen Antrag gestellt hat, entspricht es hier angesichts des Umstandes, dass der Beigeladene seine Rechte im Rahmen der Beiladung nur anwaltlich vertreten wahrnehmen konnte (§ 67 Abs. 4 VwGO) und der ausführlichen Stellungnahme des Prozessvertreters des Beigeladenen mit Schriftsatz vom 16. August 2019 der Billigkeit, diese Kosten dem unterliegenden Teil aufzuerlegen (vgl. zu diesen Billigkeitsgesichtspunkten OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 A 2069/17 -, HessVGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 4 A 2903/15.Z -, BayVGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 15 ZB 18.1816 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 3726/18

    Ergänzen des Beschlusses auf Antrag durch nachträgliche Entscheidung zur

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 293/18

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender

    Es entspricht zudem der Billigkeit im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in beiden Instanzen für erstattungsfähig zu erklären, weil er sich erstinstanzlich durch die Antragstellung einem Kostenrisiko ausgesetzt hat und seine Rechte im Zulassungsverfahren, in dem er auch durch Stellung eines Antrags kein Kostenrisiko eingehen konnte, nur anwaltlich vertreten wahrnehmen konnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 4 A 2371/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.6.2018 - 4 A 2069/17 -, juris, Rn. 5.
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